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Rechtsprechung
   BFH, 10.11.1977 - V R 115/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,599
BFH, 10.11.1977 - V R 115/74 (https://dejure.org/1977,599)
BFH, Entscheidung vom 10.11.1977 - V R 115/74 (https://dejure.org/1977,599)
BFH, Entscheidung vom 10. November 1977 - V R 115/74 (https://dejure.org/1977,599)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Umsatz - Beruflich selbständiger Notar - Umsatzsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beruflich selbständiger Notar ist Unternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 534
  • NJW 1978, 559 (Ls.)
  • DB 1978, 378
  • BStBl II 1978, 80
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.01.1971 - V R 38/66

    Nichtbeamteter Notar - Gebühren aus dem Notariat - Umsatzsteuerpflicht

    Auszug aus BFH, 10.11.1977 - V R 115/74
    Die Umsätze eines beruflich selbständigen Notars unterliegen der Umsatzsteuer (Fortführung der Rechtsprechung zum Umsatzsteuergesetz 1951 im Urteil vom 28. Januar 1971 V R 38/66, BFHE 101, 318, BStBl II 1971, 281).

    Es hat dazu ausgeführt: Für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der dem UStG 1951 unterliegenden Leistungen sei dem Urteil des BFH vom 28. Januar 1971 V R 38/66 (BFHE 101, 318, BStBl II 1971, 281) zu folgen, das die Steuerpflicht aus der Tätigkeit eines freiberuflichen Notars für das UStG 1951 grundsätzlich bejaht habe.

    a) Im Grundsatzurteil V R 38/66, auf das das FG die angefochtene Entscheidung stützt, hat der BFH für einen Fall, der nach dem UStG 1951 zu beurteilen war, die Frage der Unternehmereigenschaft des Notars eingehend geprüft.

    Im übrigen wird, worauf der BFH bereits im Urteil V R 38/66 hingewiesen hat, die notarielle Tätigkeit durch die Verweisung in § 12 Abs. 2 Nr. 5 UStG 1967 auf § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG vom Umsatzsteuergesetz 1967 ausdrücklich als freiberufliche Tätigkeit und damit als unternehmerisch i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG 1967 eingestuft.

    Diese nach dem früheren und dem geltenden Umsatzsteuerrecht gegebene Rechtslage kann, wie der BFH ebenfalls im Urteil V R 38/66 grundsätzlich entschieden hat, nicht zu Verletzung von Grundrechten der freiberuflichen Notare führen.

    Denn nach dem Wesen der Umsatzsteuer und nach der sich aus Art. 105 Abs. 2 GG a. F. ergebenden begrenzten Kompetenz des Gesetzgebers kann die Umsatzsteuer staatliches Handeln im Bereich der öffentlichen Aufgabenerfüllung nicht erfassen (vgl. Abschn. II des BVerfG-Urteils vom 27. Juli 1971 2 BvF 1/68, 2 BvR 702/68, BVerfGE 31, 314, BStBl II 1971, 567), während es aus Gründen der Steuergerechtigkeit jede Art des privatrechtlichen Leistungsaustausches zwischen einem Unternehmer und seinem Leistungsempfänger grundsätzlich belasten muß (vgl. BFH-Urteil V R 38/66).

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68

    2. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BFH, 10.11.1977 - V R 115/74
    Denn nach dem Wesen der Umsatzsteuer und nach der sich aus Art. 105 Abs. 2 GG a. F. ergebenden begrenzten Kompetenz des Gesetzgebers kann die Umsatzsteuer staatliches Handeln im Bereich der öffentlichen Aufgabenerfüllung nicht erfassen (vgl. Abschn. II des BVerfG-Urteils vom 27. Juli 1971 2 BvF 1/68, 2 BvR 702/68, BVerfGE 31, 314, BStBl II 1971, 567), während es aus Gründen der Steuergerechtigkeit jede Art des privatrechtlichen Leistungsaustausches zwischen einem Unternehmer und seinem Leistungsempfänger grundsätzlich belasten muß (vgl. BFH-Urteil V R 38/66).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

    Auszug aus BFH, 10.11.1977 - V R 115/74
    Diese Rechtslage steht aber im Einklang mit Art. 3 Abs. 1 GG; denn der Gleichheitssatz ist nur verletzt, wenn sich ein vernünftiger aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund für die Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt (BVerfG-Beschluß vom 16. Juni 1959 2 BvL 10/59, BVerfGE 9, 334, 337).
  • BFH, 20.02.1953 - V 57/51 U

    Umsatzsteuerpflicht eines Bezirksnotars für Einnahmen wegen Ratserteilung und

    Auszug aus BFH, 10.11.1977 - V R 115/74
    Wenn es nämlich zuträfe, daß diese Notare im Rahmen ihrer beurkundenden und beglaubigenden Tätigkeiten als freiberufliche Unternehmer zu beurteilen wären, so würde die Freistellung dieser Notare von der Umsatzsteuer auf einer fehlerhaften Anwendung des Umsatzsteuerrechts beruhen (vgl. dazu das auch vom FG in Bezug genommene BFH-Urteil vom 20. Februar 1953 V 57/51 U, BFHE 57, 310, BStBl III 1953, 123).
  • BVerfG, 14.12.1974 - 1 BvR 764/68
    Auszug aus BFH, 10.11.1977 - V R 115/74
    Im übrigen hat der Kläger auf die Begründung einer Verfassungsbeschwerde hingewiesen, die nach seinen Angaben der Rechtsanwalt und Notar Dr. O in R erhoben, deren Annahme das BVerfG aber abgelehnt habe (Az. 1 BvR 764/68).
  • BFH, 18.01.1995 - XI R 71/93

    1. Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch (beliehene) Unternehmer des privaten

    Bedient sich der Kreis aber bei Erfüllung dieser Hoheitsaufgabe (Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung, § 2 Satz 2 RettG) einer dritten Person, die nicht juristische Person des öffentlichen Rechts ist ("beliehener Unternehmer"), so findet § 2 Abs. 3 UStG 1980 keine Anwendung; die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch (beliehene) Unternehmer des privaten Rechts mit Hilfe entgeltlicher Leistungen ist steuerbar und keine Ausübung öffentlicher Gewalt (vgl. BFH-Urteile vom 10. November 1977 V R 115/74, BFHE 123, 534, BStBl II 1978, 80; vom 4. Juni 1992 V R 22/90, BFH/NV 1993, 200; vom 25. März 1993 V R 84/89, BFH/NV 1994, 59; Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 26. März 1987 Rs. 235/85, EuGHE 1987, 1471, UR 1988, 164, und vom 25. Juli 1991 Rs. C - 202/90, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK - 6. USt-RL (EWG), Art. 4, Rechtsspruch 9; Mößlang, UR, 1972, 49; Mößlang/Klenk in Sölch/Ringleb/List, Kommentar zum Umsatzsteuergesetz, § 2 Bem.
  • BFH, 25.03.1993 - V R 84/89

    Entgeltlicher Leistungsaustausch im Sinne des Umsatzsteuerrechts bei der

    Die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch (beliehene) Unternehmer des privaten Rechts mit Hilfe entgeltlicher Leistungen ist steuerbar (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a UStG 1980) und keine Ausübung öffentlicher Gewalt (vgl. BFH-Urteil vom 10. November 1977 V R 115/74, BFHE 123, 534, BStBl II 1978, 80; Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 26. März 1987 Rs. 235/85, Slg.1987, 1471).
  • BVerfG, 25.03.1980 - 1 BvR 159/78

    Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses bei zwischenzeitlich eingetretener

    Der Bundesfinanzhof hielt in der angegriffenen Entscheidung vom 10. November 1977 (BStBl. II 1978 S. 80) an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, daß die Umsätze der freiberuflichen Notare der Umsatzsteuer unterliegen.
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Rechtsprechung
   BFH, 14.10.1977 - III R 111/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,449
BFH, 14.10.1977 - III R 111/75 (https://dejure.org/1977,449)
BFH, Entscheidung vom 14.10.1977 - III R 111/75 (https://dejure.org/1977,449)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 1977 - III R 111/75 (https://dejure.org/1977,449)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Konkursverwalter - Veräußerung von Wirtschaftsgütern - Anschaffung vor Konkurseröffnung - Bemessung der Investitionszulage - Dreijahreszeitraum - Konkursforderung - Finanzrechtsweg

  • rechtsportal.de

    InvZulG (1969) § 3 Abs. 5; KO § 3, § 59

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf Rückzahlung von Investitionszulage wegen vorzeitigen Ausscheidens von Wirtschaftsgütern aus der Betriebstätte des Steuerpflichtigen ist Konkursforderung; hierfür ist der Finanzrechtsweg gegeben

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 124, 122
  • NJW 1978, 559
  • DB 1978, 772
  • BStBl II 1978, 204
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.03.1971 - VI R 285/69

    Konkursverwalter - Veräußerung von Wirtschaftsgütern - Investitionszulage -

    Auszug aus BFH, 14.10.1977 - III R 111/75
    Dies gilt sowohl in bezug auf den Rückforderungsanspruch selbst als auch hinsichtlich der Frage, ob das FA den Rückforderungsanspruch zu Recht als Masseschuld i. S. des § 59 KO geltend gemacht hat (vgl. Urteil des BFH vom 26. März 1971 VI R 285/69, BFHE 102, 339, BStBl II 1971, 582).

    c) Der VI. Senat des BFH hat allerdings in seinem Urteil vom 26. März 1971 VI R 285/69 (BFHE 102, 339 [342], BStBl II 1971, 582) den Rechtsstandpunkt eingenommen, daß der Anspruch des FA auf Rückzahlung der Investitionszulage eine Masseschuld bilde.

    Er braucht wegen der Abweichung von dem Urteil VI R 285/69 weder den Großen Senat anzurufen noch die Zustimmung des VI. Senats einzuholen, weil er inzwischen für die Entscheidung über Investitionszulagen ausschließlich zuständig geworden ist (vgl. Entscheidung vom 11. Mai 1962 VI 55/61 U, BFHE 75, 112, BStBl III 1962, 310).

  • BFH, 27.08.1975 - II R 93/70

    Eröffnung des Konkursverfahrens - Nachträgliche Steuerforderung -

    Auszug aus BFH, 14.10.1977 - III R 111/75
    So können Ansprüche i. S. des § 3 KO bereits im Zeitpunkt der Eröffnung des Konkursverfahrens begründet sein, obwohl sie i. S. des § 3 StAnpG noch nicht entstanden sind (vgl. BFH-Beschluß vom 29. September 1970 II B 22/70, BFHE 100, 140, BStBl II 1970, 830; BFH-Urteil vom 27. August 1975 II R 93/70, BFHE 117, 176, BStBl II 1976, 77).
  • BFH, 11.05.1962 - VI 55/61 U

    Maßgeblichkeit einer von den Steuerpflichtigen bürgerlich-rechtlich ernsthaft

    Auszug aus BFH, 14.10.1977 - III R 111/75
    Er braucht wegen der Abweichung von dem Urteil VI R 285/69 weder den Großen Senat anzurufen noch die Zustimmung des VI. Senats einzuholen, weil er inzwischen für die Entscheidung über Investitionszulagen ausschließlich zuständig geworden ist (vgl. Entscheidung vom 11. Mai 1962 VI 55/61 U, BFHE 75, 112, BStBl III 1962, 310).
  • BFH, 29.09.1970 - II B 22/70

    Vermögen eines Grundstückserwerbers - Eröffnung des Konkursverfahrens -

    Auszug aus BFH, 14.10.1977 - III R 111/75
    So können Ansprüche i. S. des § 3 KO bereits im Zeitpunkt der Eröffnung des Konkursverfahrens begründet sein, obwohl sie i. S. des § 3 StAnpG noch nicht entstanden sind (vgl. BFH-Beschluß vom 29. September 1970 II B 22/70, BFHE 100, 140, BStBl II 1970, 830; BFH-Urteil vom 27. August 1975 II R 93/70, BFHE 117, 176, BStBl II 1976, 77).
  • BGH, 18.04.2002 - IX ZR 161/01

    Beseitigungsansprüche eines Grundstückseigentümers in der Gesamtvollstreckung

    Dieser allgemeine Grundsatz (vgl. BFH NJW 1978, 559 f; ZIP 1983, 1120; 1987, 119, 120; 1994, 1286 f; NJW 1995, S. 80 Nr. 29 Leitsatz 2; Jaeger/Henckel, aaO Rn. 30, 31; Kuhn/Uhlenbruck, KO 11. Aufl. § 3 Rn. 11; Kilger/K. Schmidt, aaO Anm. 4; Heidelberger Kommentar/Eickmann, aaO § 38 Rn. 10; Nerlich/Römermann/Andres, aaO § 38 Rn. 13; Hess/Weis, aaO § 38 Rn. 10; Breutigam in Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO § 38 Rn. 15 und § 55 Rn. 18, 20; Kilger, in Festschrift für Merz, 1992, S. 253, 272 f) gilt auch für zivilrechtliche Ansprüche auf Beseitigung in sich abgeschlossener Störungen (s.o. c).
  • BFH, 17.04.2007 - VII R 27/06

    Aufrechnung gegen den Anspruch auf Erstattung von Grunderwerbsteuer nach

    Entsprechendes muss im Übrigen in dem umgekehrten Fall gelten, dass der Steuerpflichtige vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Steuervorteil erhalten hat --z.B. eine Investitionszulage oder das Recht zum Vorsteuerabzug--, aufgrund eines nach Eröffnung des Verfahrens eintretenden Ereignisses er aber die betreffende Steuervergütung zurückzahlen (z.B. wegen Aufgabe der betrieblichen Nutzung eines Wirtschaftsgutes vor Ablauf der Drei-Jahres-Frist im Investitionszulagerecht; vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 1977 III R 111/75, BFHE 124, 122, BStBl II 1978, 204) oder in anderer Weise den ihm seinerzeit gewährten Steuervorteil zurückführen muss (wie z.B. wegen der Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG; anders aber offenbar BFH-Urteil vom 6. Juni 1991 V R 115/87, BFHE 165, 113, BStBl II 1991, 817).
  • BFH, 27.04.1999 - III R 32/98

    Investitionszulage: Dreijahreszeitraum bei Betriebseinstellung

    Auch hat der erkennende Senat für die §§ 1 und 3 Abs. 5 Satz 2, 1. Alt. InvZulG 1969 selbst im Falle der Veräußerung von Wirtschaftsgütern im Rahmen eines Konkursverfahrens nicht auf die Einhaltung der Drei-Jahres-Frist verzichtet (vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 1977 III R 111/75, BFHE 124, 122, BStBl II 1978, 204).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2014 - 6 B 16.12

    Zuwendungsbescheid; Zweckverfehlung; bestandskräftiger Widerrufs- und

    Dementsprechend ist etwa in der Rechtsprechung der Finanzgerichte anerkannt, dass der Rechtsgrund für die Entstehung eines auf Rückzahlung einer Investitionszulage gerichteten Anspruchs bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gelegt ist, wenn die Investitionszulage von vornherein unter dem Vorbehalt gewährt wurde, dass sie bei Verletzung der Bindefristen zurückzuzahlen ist (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Mai 2008 - 13 K 2037/05 -, EFG 2008, 1579 f., Rn. 23 bei juris, unter Berufung auf BFH, Urteil vom 14. Oktober 1977 III R 111/75).
  • BFH, 06.06.1991 - V R 115/87

    Der durch die Zwangsversteigerung eines zur Konkursmasse gehörenden Grundstücks

    Insofern ist die Rechtslage - entgegen der Auffassung des Klägers - anders als bei der Investitionszulage, die nur unter der Voraussetzung gewährt wird, daß das begünstigte Wirtschaftsgut drei Jahre in der Betriebsstätte verbleibt (vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 1977 III R 111/75, BFHE 124, 122, BStBl II 1978, 204).
  • FG Sachsen, 28.01.1999 - 2 K 74/98

    Anspruch auf Rückzahlung von Investitionszulage als Konkursforderung ; Gewährung

    Der streitige Rückforderungsanspruch ist Konkursforderung im Sinne des § 17 GesO nicht aber Masseforderung, denn er war - unabhängig von seiner Entstehung oder Fälligkeit - infolge der Vorbehaltsgewährung bereits vor der Gesamtvollstreckung begründet (vgl. BFH Urteil vom 14. Oktober 1977, III R 111/75, BStBl. II 1978, 204 unter Änderung der bisherigen Rechtsprechung).

    Begründet ist ein Anspruch immer schon dann, wenn die Grundlagen des Schuldverhältnisses bestehen, aus dem sich der Anspruch ergibt und damit der Rechtsgrund für sein Entstehen bereits vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens gelegt war, mag die Forderung auch erst nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens tatsächlich entstehen (vgl. BFH Urteil vom 14. Oktober 1977, III R 111/75, BStBl. II 1978, 204).

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.09.2005 - 4 K 1213/03

    Bestimmung des Zeitpunktes einer zulässigen Aufrechnung im Insolvenzverfahren mit

    cc) Zur Investitionszulage hat der BFH im Verfahren III R 111/75, Urteil vom 14. Oktober 1977, BStBl II 1978, 204 ausgeführt, dass dann, wenn der Konkursverwalter vor Konkurseröffnung angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter, die bei der Bemessung der Investitionszulage berücksichtigt worden sind, innerhalb des Dreijahreszeitraums veräußert, der Anspruch des Finanzamts auf Rückzahlung der Investitionszulage eine Konkursforderung darstellt.
  • BFH, 09.01.2001 - VIII B 51/00

    Divergenz; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auch mit Rücksicht auf diese Rechtsfrage wäre zur schlüssigen Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung zumindest eine eingehende Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BFH erforderlich gewesen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 14. Oktober 1977 III R 111/75, BFHE 124, 122, BStBl II 1978, 204; vom 27. April 1999 III R 32/98, BFHE 188, 475, BStBl II 1999, 615, m.w.N.).
  • BFH, 05.05.1988 - III R 181/83

    Anspruch auf eine Regionalzulage für neu angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter

    Insbesondere kommt es nicht darauf an, ob der Investor die Gründe für das vorzeitige Ausscheiden zu vertreten hat (vgl. BFH-Urteile vom 14. Oktober 1977 III R 111/75, BFHE 124, 122, BStBl II 1978, 204, sowie in BFHE 131, 419, BStBl II 1980, 758).
  • BFH, 02.05.1980 - III R 12/79

    Rückzahlung der Investitionszulage auch dann, wenn die Veräußerung von

    Entgegen der Ansicht der Klägerin ist die Investitionszulage jedoch zurückzufordern, wenn Wirtschaftsgüter vorzeitig aus der Betriebsstätte aus Gründen ausscheiden, die lediglich in der Betriebsstätte liegen (vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 1977 III R 111/75, BFHE 124, 122, BStBl II 1978, 204).
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.05.2008 - 13 K 2037/05

    Verletzung der Bindefristen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 InvZulG durch

  • FG Brandenburg, 11.04.2000 - 3 K 1630/97

    Investitionszulagenrückforderungsanspruch kein Steuer- oder Abgabenanspruch i.S.

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Rechtsprechung
   BFH, 06.10.1977 - V R 50/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,502
BFH, 06.10.1977 - V R 50/74 (https://dejure.org/1977,502)
BFH, Entscheidung vom 06.10.1977 - V R 50/74 (https://dejure.org/1977,502)
BFH, Entscheidung vom 06. Oktober 1977 - V R 50/74 (https://dejure.org/1977,502)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Veräußerung eines Unternehmens - Voranmeldungszeitraum - Schuldner der Umsätze - Umsatzsteuer - Verwirkung der Steuer

  • rechtsportal.de

    AO § 116 Abs. 1 Nr. 1; UStG (1967) § 13

  • datenbank.nwb.de

    Haftung des Erwerbers eines Unternehmens für die auf die Geschäftsveräußerung entfallende Umsatzsteuer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 124, 90
  • NJW 1978, 559 (Ls.)
  • DB 1978, 476
  • BStBl II 1978, 241
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 04.02.1974 - IV R 172/70

    Wesentliche Grundlagen - Hotelbetrieb - Erwerb im ganzen - Haftung

    Auszug aus BFH, 06.10.1977 - V R 50/74
    Da es im Rahmen des § 116 Abs. 1 AO nicht darauf ankommt, zu welchem Zweck derjenige, dem ein "lebender" Betrieb im ganzen übereignet wurde, diesen erworben hat (Urteil des RFH vom 25. September 1942 V 17/42, RStBl 1942, 1012; Urteile des BFH vom 28. November 1973 I R 129/71, BFHE 111, 17, BStBl II 1974, 145, und vom 4. Februar 1974 IV R 172/70, BFHE 112, 110, BStBl II 1974, 434), schließt die auftragsgemäße Herausgabe des erworbenen Unternehmens oder Betriebs an den Treugeber die Haftung nicht aus.

    b) Zweck der Vorschrift des § 116 Abs. 1 AO ist es, die in dem Unternehmen als solche liegende Sicherung für die sich auf seinen Betrieb gründenden Steuern durch den Übergang des Unternehmens in andere Hände nicht verlorengehen zu lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Entscheidung IV R 172/70).

  • BFH, 29.09.1967 - VI R 272/66

    Unternehmenserwerber - Haftung - Steuerabzugsbeträge - Fälligkeit der

    Auszug aus BFH, 06.10.1977 - V R 50/74
    Unter Berufung auf das Urteil des BFH vom 29. September 1967 VI R 272/66 (BFHE 90, 316, BStBl II 1968, 87) trägt der Kläger vor, es komme allein darauf an, wann die Steuer entstanden sei.

    Der im Schrifttum weit verbreiteten, meist ohne nähere Begründung vertretenen Auffassung, daß der Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für den Haftungsumfang maßgeblich sei (so z. B. Hübschmann-Hepp-Spitaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Tz. 11 zu § 116; Tipke-Kruse, a. a. O., 7. Aufl., § 116 AO A 9, 8. Aufl., § 75 AO 1977 Tz. 14; Eckhardt-Weiß, a. a. O.), die auch in der beiläufigen Erwähnung dieses Zeitpunkts in dem Urteil des BFH vom 29. September 1967 VI R 272/66 ihren Niederschlag gefunden hat, vermag sich der Senat deshalb nicht anzuschließen.

  • BFH, 28.11.1973 - I R 129/71

    Generalvertretervertrag - Unternehmen - Werkstatt mit Telefonanschluß -

    Auszug aus BFH, 06.10.1977 - V R 50/74
    Da es im Rahmen des § 116 Abs. 1 AO nicht darauf ankommt, zu welchem Zweck derjenige, dem ein "lebender" Betrieb im ganzen übereignet wurde, diesen erworben hat (Urteil des RFH vom 25. September 1942 V 17/42, RStBl 1942, 1012; Urteile des BFH vom 28. November 1973 I R 129/71, BFHE 111, 17, BStBl II 1974, 145, und vom 4. Februar 1974 IV R 172/70, BFHE 112, 110, BStBl II 1974, 434), schließt die auftragsgemäße Herausgabe des erworbenen Unternehmens oder Betriebs an den Treugeber die Haftung nicht aus.
  • RFH, 16.12.1932 - V A 773/32
    Auszug aus BFH, 06.10.1977 - V R 50/74
    Der Senat vermag der Auffassung des RFH im Urteil vom 16. Dezember 1932 V A 773/32 (RStBl 1933, 8) nicht zu folgen, daß diese Vorschrift der des § 25 HGB nachgebildet sei und folglich nur für die bei Geschäftsübergang bereits entstandenen Verbindlichkeiten, nicht aber für die durch ihn entstandene Steuer gehaftet werde.
  • RFH, 15.06.1927 - IV A 192/27
    Auszug aus BFH, 06.10.1977 - V R 50/74
    a) Die Steuerpflicht gründet sich "auf den Betrieb des Unternehmens", wenn sie durch bestimmte, in den einzelnen Steuergesetzen selbst bezeichnete Tatbestände daran geknüpft ist (so schon RFH-Urteil vom 15. Juni 1927 IV A 192/27, RFHE 21, 217, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 12.10.1999 - VII R 98/98

    Der Inanspruchnahme des Haftungsschuldners steht der Erlass des

    Der Haftungsanspruch entsteht, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den die Haftungsnorm die Haftungsfolge knüpft (§ 38 AO 1977), jedoch nicht vor Entstehen der Steuerschuld (vgl. Ehlers in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 191 AO 1977 Rz. 3; Boeker, a.a.O., § 191 AO 1977 Rz. 19; Halaczinsky in Koch/ Scholtz, Abgabenordnung, 5. Aufl., § 191 Rz. 10; BFH-Urteil vom 6. Oktober 1977 V R 50/74, BFHE 124, 90, BStBl II 1978, 241, 243).

    Hat der Steuerpflichtige monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben, so entsteht der Umsatzsteuer-Vorauszahlungsanspruch mit Ablauf des letzten Tages des jeweiligen Kalendermonats (Wagner in Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz, § 13 Rz. 11; s. auch BFH-Urteil vom 9. Mai 1996 V R 62/94, BFHE 181, 188, BStBl II 1996, 662, und in BFHE 124, 90, BStBl II 1978, 241, 243).

  • BFH, 25.05.2004 - VII R 29/02

    Haftung - Ergänzender Haftungsbescheid nach bestandskräftigem Haftungsbescheid?

    Das ist in der Regel --da es für den Erlass des Haftungsbescheides weder auf die Fälligkeit, noch auf die Festsetzung der Steuer ankommt (vgl. Senatsurteile vom 30. März 1993 VII R 108/92, BFH/NV 1993, 583, und vom 15. Oktober 1996 VII R 46/96, BFHE 181, 392, BStBl II 1997, 171)-- die Entstehung der Steuerschuld (Ehlers in Behrmann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 191 AO 1977 Rz. 3; Boeker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 191 AO 1977 Rz. 19; Halaczinsky in Koch/Scholtz, a.a.O., 5. Aufl., § 191 Rz. 10, und BFH-Urteile vom 6. Oktober 1977 V R 50/74, BFHE 124, 90, BStBl II 1978, 241, 243, und vom 12. Oktober 1999 VII R 98/98, BFHE 190, 25, BStBl II 2000, 486).
  • BFH, 16.03.1982 - VII R 105/79

    Es liegt keine Übereignung i. S. von § 116 RAO vor, wenn wesentliche

    Zweck dieser Vorschrift ist, die in dem Unternehmen als solche liegende Sicherung für die sich auf seinen Betrieb gründenden Steuern durch den Übergang des Unternehmens in andere Hände nicht verlorengehen zu lassen (vgl. BFH-Urteile vom 6. Oktober 1977 V R 50/74, BFHE 124, 90 BStBl II 1978, 241, und vom 27. November 1979 VII R 12/79, BFHE 129, 293, BStBl II 1980, 258).
  • BFH, 27.11.1979 - VII R 12/79

    Es liegt keine Übereignung i. S. von § 118 AO vor, wenn die wesentlichen

    Durch diese Vorschrift soll die in dem Unternehmen liegende Sicherheit für die sich auf seinen Betrieb gründenden Steuern durch den Übergang des Unternehmens in andere Hände nicht verlorengehen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. Oktober 1977 V R 50/74, BFHE 124, 90, BStBl II 1978, 241).
  • BFH, 28.01.1982 - V S 13/81

    Umsatzsteuerschuld - Haftung - Unternehmensveräußerung

    Die im Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. Oktober 1977 V R 50/74, BFHE 124, 90, BStBl II 1978, 241 entwickelten Grundsätze sind daher auch für die Auslegung des § 75 AO 1977 beizubehalten.
  • FG Baden-Württemberg, 31.08.1994 - 12 K 96/91
    Hieraus folgt für den Streitfall, daß die Klin als Erwerberin des Unternehmens für die USt, die in Bezug auf die vorbezeichneten Umsätze verwirkt worden ist, als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden durfte (vgl. auch BFH-Urteile vom 6.Oktober 1977 V 50/74, BStBl II 1978, 241; vgl. auch Tipke/Kruse, a.a.O., § 75 Tz.11 und 14).
  • FG Baden-Württemberg, 09.12.1992 - 2 K 35/88
    Dies gilt insbesondere für die hier in Frage stehende USt aus der Unternehmensveräußerung (BFH-Urteil vom 06. Oktober 1977 V R 50/74, BStBl II 1978, 241 ; BFH-Beschluß vom 28. Januar 1982 V S 13/81, BStBl II 1982, 490 ).
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Rechtsprechung
   BFH, 26.07.1977 - VIII R 59/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,635
BFH, 26.07.1977 - VIII R 59/77 (https://dejure.org/1977,635)
BFH, Entscheidung vom 26.07.1977 - VIII R 59/77 (https://dejure.org/1977,635)
BFH, Entscheidung vom 26. Juli 1977 - VIII R 59/77 (https://dejure.org/1977,635)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 150
  • NJW 1978, 559 (Ls.)
  • DB 1977, 2310
  • BStBl II 1977, 795
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.08.1972 - VIII R 82/71

    Wohngrundstück - Bewertung als Einfamilienhaus - Nutzungswert -

    Auszug aus BFH, 26.07.1977 - VIII R 59/77
    Der Beklagte und Revisionskläger (FA) rechnete zusätzlich auch für die Zeit des Leerstehens den Nutzungswert nach der Einfamilienhaus-Verordnung hinzu, weil dem Kläger die Benutzung jederzeit möglich gewesen sei (Hinweis auf Urteil des BFH vom 10. August 1972 VIII R 82/71, BFHE 106, 543, BStBl II 1972, 883).

    Deshalb könnten die Grundsätze des BFH-Urteils VIII R 82/71 nicht angewendet werden, wenn es sich um zur Vermietung bestimmte und entsprechend angebotene Ferienhäuser handele.

    Dann sei aber nach dem BFH-Urteil VIII R 82/71 der Nutzungswert auch für die Zeit des Leerstehens der Wohnung nach der EinfHaus-VO anzusetzen.

  • BFH, 26.07.1977 - VIII R 194/73

    Eigennutzung - Ferieneigentumswohnung - Ermittlung des Nutzungswertes - Zeitweise

    Auszug aus BFH, 26.07.1977 - VIII R 59/77
    In diesem Fall schadet eine gewisse Einschränkung durch eine vorübergehende Fremdvermietung nicht, wie der Senat in seinem Urteil vom 26. Juli 1977 VIII R 194/73 (BStBl II 1977 S. 723), im einzelnen ausgeführt hat.
  • BFH, 25.06.1991 - IX R 7/85

    Nutzungswert eines zeitweise selbstgenutzten und zeitweise vermieteten

    Für die Zeit der Eigennutzung muß dann die bei einer Fremdvermietung erzielbare Miete angesetzt werden (BFH-Urteil vom 26. Juli 1977 VIII R 59/77, BFHE 123, 150, BStBl II 1977, 795).
  • FG Niedersachsen, 25.03.1998 - IX 579/91
    Falls die kurzfristigen Aufenthalte des Klägers im Ferienhaus doch als Eigennutzung anzusehen seien, handele es sich jedoch nur um eine der Einkünfteermittlung nach § 21 EStG nicht entgegenstehende kurzzeitige i.S. des BFH-Urteils vom 26. Juli 1977 VIII R 59/77 , BFHE 123, 150, BStBl II 1977, 795, 796 [BFH 26.07.1977 - VIII R 59/77] .

    (Nur) für die Zeit der Eigennutzung sollte dann die bei einer Fremdvermietung erzielbare Miete anzusetzen sein (Urteil des BFH vom 26. Juli 1977 VIII R 59/77 , BFHE 123, 150, BStBl II 1977, 795, 796 [BFH 26.07.1977 - VIII R 59/77] ).

  • BFH, 01.10.1985 - IX S 1/85

    Anforderungen an grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Werbungskosten für

    Das Finanzgericht (FG) führte unter Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. Juli 1977 VIII R 194/73 (BFHE 122, 522, BStBl II 1977, 723) und VIII R 59/77 (BFHE 123, 150, BStBl II 1977, 795) im wesentlichen aus, die Kläger hätten die Ferienwohnung nicht ausschließlich zur Vermietung an Feriengäste ständig bereitgehalten.

    Es sei ein Sachverhalt gegeben, für den der BFH in BFHE 123, 150, BStBl II 1977, 795 die Anwendung der Verordnung über die Bemessung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Einfamilienhaus (EinfHausV) ausgeschlossen habe.

  • FG München, 15.01.1990 - 13 K 13702/85
    Für die Zeit der Eigennutzung muß aber die bei einer Fremdvermietung erzielbare Miete angesetzt werden (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juli 1977 VIII R 59/77, BStBl II 1977, 795).

    Dies gilt jedoch nur dann, wenn im übrigen kein Zweifel an der ständigen Bereitschaft zur Fremdvermietung besteht (vgl. auch BFH-Urteil, BStBl II 1977, 795).

  • FG Schleswig-Holstein, 08.03.2000 - V 77/99

    Behandlung von Leerstandszeiten bei mehreren - zum Teil über

    Das gilt auch, wenn eine Wohnung ausschließlich zur Vermietung an Feriengäste bereit gehalten wird, und zwar auch dann, wenn der Eigentümer die Wohnung kurzfristig selbst nutzt (BFH BStBl II 1977, 795 ; 1992, 24, 25).
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.03.2000 - V 77/99

    Kürzung der Werbungskosten bei Vermietung mehrerer Ferienwohnungen;

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